Manager der Deutschen Telekom wegen Spitzelaffäre vor Gericht

Während Staatsanwälte Untersuchungen gegen Mitglieder des Telekom Top-Managements wegen des Verdachts der Bestechung führen, laufen fast unbemerkt zeitgleich die Verhandlungen gegen die Hauptangeklagten der Telekom-Bespitzelungsaffäre.

Einen interessanten Artikel zu dem aktuellen Prozessverlauf hat ZEIT ONLINE veröffentlicht.

Quelle: ZEIT ONLINE, 3.9.2010

Spitzelaffäre

Hauptangeklagter belastet Ex-Telekom-Chef

Der einstige Konzernchef Ricke wusste offenbar früh von dem Plan, Mitarbeiter, Gewerkschafter und Journalisten zu bespitzeln. Nun drohen dem Ex-Manager neue Ermittlungen.

Zwei Jahre lang bespitzelte die deutsche Telekom Mitglieder des eigenen Aufsichtsrats, Gewerkschafter und Journalisten. 2005 und 2006 wurden rund 50 Personen – unter ihnen ver.di-Chef Frank Bsirske – über ihre Telefonverbindungsdaten ausgespäht.
Nach der ersten Aussage des Hauptangeklagten Klaus T., dem ehemaligen Sicherheitschef der Telekom, steht nach dem ersten Prozesstag nun Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke wieder im Fokus der Justiz. Ricke soll bereits wesentlich früher als bisher bekannt in die Bespitzelungspläne eingeweiht gewesen sein. T. gab zu Protokoll, er haben Ricke bereits im Januar 2005 in einem Vier-Augen-Gespräch vorgeschlagen, die Telefondaten von mutmaßlichen Insidern zu erfassen – ein klarer Rechtsverstoß. Ricke hätte demnach die illegalen Schnüffelmethoden schon damals verbieten können.

Der ermittelnde Staatsanwalt Ulrich Keuser will der neuen Spur nachgehen: „Falls das stimmt, könnten die Ermittlungen gegen Ricke wieder aufgenommen werden.“ Er werde viele Fragen an T. haben, wenn die Verhandlung nächsten Freitag weitergeht.

T. bekannte sich „uneingeschränkt“ zu seiner Verantwortung für die Datenauswertung. Der frühere Sicherheitschef der Telekom betonte jedoch, er habe dies nicht getan, „um jemanden zu schädigen“, sondern um Schaden vom Konzern abzuwenden. Den Vorwurf, Telekom-Vermögen veruntreut zu haben, wies er zurück.

Angeklagt sind insgesamt drei frühere Konzernmitarbeiter und der Chef einer externen Berliner EDV-Firma. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen den gemeinschaftlichen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor sowie die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Sie sollen vom damaligen Telekom-Chef Ricke beauftragt worden sein, eine undichte Stelle im Aufsichtsrat zu ermitteln. Die Telekom-Führung war 2005 fieberhaft auf der Suche nach einem Insider, der Interna an die Presse weitergab. Ricke hatte deshalb die Konzernsicherheit mit der Suche nach dem Informanten beauftragt.

Mit dem Prozess begann die juristische Aufarbeitung einer der größten Datenschutzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Wie lang das Verfahren dauert, ist bislang noch nicht absehbar. Das Landgericht setzte bislang insgesamt zwölf Verhandlungstermine bis Ende Oktober an. Die ersten Zeugen sollen ab Mitte September aussagen. Auch Ricke und Ex-Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Zumwinkel werden am 6. Oktober aussagen müssen.

Gegen beide Manager hatte die Justiz im Zuge der Spitzelaffäre ebenfalls ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies jedoch im Juni eingestellt. Sie hatte Ricke und Zumwinkel verdächtigt, die Ausspäh-Aktionen in Auftrag gegeben zu haben. Dies konnte den Managern jedoch nicht nachgewiesen werden. Nun könnten die Ermittler einen neuen Versuch unternehmen.

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Datenschutz als wichtiger Teil unternehmerischer Verantwortung

Wirtschafts-, Sozial-, Politik- und Kommunikationswissenschaftler messen der Corporate Responsibilty (CR) von Unternehmen weiter wachsende Bedeutung bei. Corporate Responsibility oder Unternehmensverantwortung beschreibt den Grad des Verantwortungsbewusstseins eines Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft, die Mitarbeiter, die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld. In einer Zeit, in der Arbeitgeber sich auf stärkeren Wettbewerb um qualifizierte, engagierte Mitarbeiter einstellen, und in der Kunden und Partner immer stärker auf gelebte Verantwortung von Unternehmen achten, wird der Grad der jeweiligen Unternehmensverantwortung häufig zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Eine wichtige Rolle innerhalb der verschiedenen Faktoren, die insgesamt Corporate Responsibility bestimmen, spielt das Thema Datenschutz.
Immer mehr Unternehmen veröffentlichen Berichte über ihre Corporate Responsibility – und ein Abschnitt zum Thema Datenschutz ist für viele ein fester Bestandteil. Nachdem Corporate Responsibility Reports zunächst vor allem von größeren Unternehmen und Konzernen regelmäßig herausgegeben wurden, kommen mittlerweile auch immer mehr mittelständische Unternehmen dazu, CR zu einem nach innen und außen getragenen Thema zu machen. CR wird zum Unternehmenskapital, und Unternehmen, die das Gebot zu Transparenz missachten, schaden sich mittelfristig selbst.

Vom Saulus zum Paulus?
Eine ganz besonders bemerkenswerte Entwicklung ist bei der Deutschen Telekom zu beobachten: Der Dienstleistungskonzern, der in der jüngeren Vergangenheit noch durch die sog. Bespitzelungsaffäre negative Schlagzeilen machte, glänzt seit diesem Jahr mit vorbildlichem Verhalten. Ein Auszug aus dem „Corporate Responsibility Bericht 2010“ der Deutschen Telekom: „…Transparenz: Datenschutzbericht, Datenschutz-Homepage und „Open Book“. Für die Telekom ist es besonders wichtig, das Thema Datenschutz transparent zu gestalten. Um der Öffentlichkeit Informationen rund um die Handlungsfelder Datenschutz und Datensicherheit zugänglich zu machen, veröffentlicht sie als erstes der DAX-30-Unternehmen jährlich einen Datenschutzbericht, der sämtliche Vorgänge im Konzern dokumentiert, die das Thema betreffen. …“
http://cr-bericht.telekom.de/site10/de/strategischer-ansatz/compliance/datenschutz-und-sicherheit/index.php

Auch die Deutsche Bahn AG, die für Verletzungen des Datenschutzrechts vor Kurzem eine Geldstrafe von mehr als einer Million Euro zahlen musste, bemüht sich Konsequenzen mit Außenwirkung zu ziehen. So hat der Transportkonzern in diesem Jahr einen „Datenschutz-Beirat“ gegründet, der den Konzern-Vorstand in allen Fragestellungen von Datenschutz und Datensicherheit beraten soll.

Bedauerlicherweise sind nicht alle bereits „ertappten Sünder“ so lernfähig: So tauchen die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit in dem Kapitel „Verantwortung“ der elektronischen Selbstdarstellung des in die Schlagzeilen gekommenen Einzelhandelsdiscounters Lidl nicht einmal auf.

Aber wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, oder?

Alexander Kroll
PR-Berater

http://www.alexander-kroll-online.de/page7.php

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Zeigt Google Street View neue Notwendigkeiten des Datenschutzes auf?

Google Street View ist in aller Munde. Seit Wochen reißen die Nachrichten über den Dienst nicht ab, der demnächst Häuser und Straßenzüge der zwanzig größten Städte Deutschlands als Bild im Internet veröffentlichen will. Warnungen und Proteste dominieren die Berichte und Kommentare der aktuellen Medien. Die Kripo warnt, Einbrecher könnten Google nutzen. Verbraucherschützer fordern zum Widerspruch auf, Datenschützer verlangen eine Google-Hotline. Vom Ausverkauf der Identität ist die Rede und von rechtlichen Unklarheiten. Das Hamburger Abendblatt bildet mehr oder weniger bekannte Bürgerinnnen und Bürger der Elbmetropole mit Foto ab – „Diese Hamburger sagen Nein zu Google Street View“.
Wir reiben uns teils verwundert, teils angenehm überrascht die Augen. Verwundert, weil Menschen, die in den vergangenen Wochen Datenschutzthemen öffentlich aufgegriffen haben, als „Spaßbremsen“ oder „Kontroll-Freaks“ diskreditiert wurden. Es schien, als ob die breite Öffentlichkeit jeden neuen Datenschutzskandal einfach schulterzuckend zur Kenntnis nahm. „Die Großkonzerne tun doch ohnehin was sie wollen und im Übrigen machen wir doch selber alles im Internet öffentlich – warum sich also aufregen.“, war und ist eine weitverbreitete Haltung.
Die Verwunderung und die angenehme Überraschung sind jedoch zwei Seiten derselben Medaille. Endlich regt sich wenigstens ansatzweise öffentlicher Protest gegen Praktiken, die auch an anderer Stelle angeprangert werden müssten. Wir meinen, man muss gar nicht Einbrecher und anderes mutmaßliches Übel als Argument gegen Google Street View ins Feld führen. Denn mit Streetview überschreitet Google eine Grenze, die sehr bedenklich ist: Informationen zu Menschen werden von einem Unternehmen veröffentlicht, ohne dass Betroffene vor der Veröffentlichung dieser Informationen eine Einwilligung oder gar Zustimmung existiert. Google macht Geschäfte mit zu schützenden persönlichen Daten, ohne dass die Betroffenen Informationen darüber erhalten, was mit diesen Daten geschieht.
Die Verantwortlichen von Google suggerieren, dass dies alles nur zu unserem Besten geschieht. Wenn das so ist, könnten sie ja offen sagen, was das Unternehmen mit unseren Daten und Bildern tun wird.
Um es klar zu sagen: Wir sind gar nicht gegen technischen Fortschritt und gegen die Verwendung unserer Daten. Aber wir möchten wissen, was damit geschieht und wir wollen das Recht haben, Nein zu sagen. Diese Aufforderung geht nicht nur an Google, sondern auch an Apple und all die vielen größeren und kleineren Firmen, die ihr Geld damit verdienen, unser tägliches Tun mit technischen Mitteln auszuwerten, ohne dass wir es auch nur ahnen.
An die Regierung geht die Aufforderung, nicht in Hektik eine Lex Google zu schaffen, sondern sich endlich umfassend und übergreifend um ein zeitgemäßes Datenschutzrecht zu kümmern, das technikneutral formuliert ist und mit den Entwicklungen der Moderne Schritt halten kann. Die entsprechenden Vorschläge hat die Kommission um Prof. Roßnagel bereits im Jahr 2001 vorgelegt. Sie müssen nur aufgenommen und umgesetzt werden. „Sach bloß!“ möchte man norddeutsch ausrufen, wenn Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) „ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets“ mit der Begründung ankündigt, viele Regelungen stammten „noch aus einer Zeit, in der das Internet noch nicht weit verbreitet war“. Sach bloß. Wir wüssten noch ein paar Dinge, die mindestens so dringend praktikabler Regelungen bedürfen wie Google Street View, Frau Ministerin. Der Datenschutz im Gesundheitswesen ist mangels praktikabler Regelungen faktisch in weiten Bereichen außer Kraft gesetzt. Das sogenannte Cloud Computing breitet sich immer weiter aus, ohne dass diejenigen, die Datenspeicherung in den Wolken einsetzen, die Risiken für ihre Daten wirklich kennen – um nur zwei Beispiele zu nennen.
Hoffen wir, dass der Google-Protest nicht nur ein kurzes Strohfeuer, sondern der Anfang eines neuen verantwortlichen Bewusstseins für Datenschutz ist. Es ist höchste Zeit.

Mit freundlicher Genehmigung der Privcom Datenschutz GmbH, Hamburg.
<a href=“http://www.privcom.de“>http://www.privcom.de</a>

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Google stellt Website zum Widerspruch gegen Street View online [Update]

heise online, 17.08.2010, 10:50 MESZ

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-stellt-Website-zum-Widerspruch-gegen-Street-View-online-Update-1060212.html

Der Internetdienstleister Google hat eine Website  online gestellt, auf der Mieter und Eigentümer veranlassen können, dass ihre Häuser im Straßenansichtsdienst Street View unkenntlich gemacht werden. Betroffenen in den angekündigten 20 Städten in Deutschland, in denen Street View später in diesem Jahr starten soll, räumt Google vier Wochen Zeit ein, um die Bilder der Häuser vorab unkenntlich zu machen.
Der Mieter oder Eigentümer markiert auf einer Satellitenaufnahme das Haus und gibt in ein Formular die Adresse ein, außerdem die Anzahl der sichtbaren Stockwerke, eine Beschreibung des Daches und optional weitere Angaben zum Grundstück. Diese Angaben sollen den Google-Mitarbeitern helfen, die Aufnahmen von Haus und Grundstück zu finden. Anschließend schickt Google dem Nutzer per Post einen Brief zu, der einen Verifizierungscode enthält. Dieser muss von Einwohnern der 20 Städte, in denen Street View dieses Jahr starten soll, bis zum 6. Oktober 2010 auf einer weiteren Website eingegeben werden. Für alle anderen Gebiete kann der Verifizierungscode bis zum 31. Dezember 2010 eingegeben werden.

[Update: Kurz nach dem Start des Formulars war es nur über die Web-Browser Firefox, Safari, Opera, Chrome und Netscape zu bedienen. Nutzer anderer Web-Browser wie den Internet Explorer hatten dagegen keinen Zugriff auf die Website, bestätigte Google-Sprecher Stefan Keuchel gegenüber heise online. Der Fehler sei behoben worden. Doch inzwischen scheint das Google-Formular generell schlecht zu erreichen sein. Eine Erklärung dafür hatte Google noch nicht parat.]

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte im Hamburger Abendblatt Google auf, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin betonte, dass sie die von Google eingeräumte 4-Wochen-Widerspruchsfrist für zu kurz hält. Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen sei wünschenswert, so Aigner.

Google sei mit der Ankündigung, Street View noch in diesem Jahr zu starten, mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt, kritisierte Aigner. Google habe damit viele Bürgerinnen und Bürger überrumpelt. Sie warnte angesichts der Debatte um Google Street View vor gesetzlichen Schnellschüssen beim Datenschutz im Internet. Die Herausforderung an die Politik werde sein, eine vernünftige Balance zu finden zwischen den neuen technischen Möglichkeiten, von denen auch viele Verbraucher profitierten, und dem Schutz der Privatsphäre der Bürger.

Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, betonte, auch nach dem Start bestehe „jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit“, die Bilder in Street View unkenntlich zu machen. „Das Verfahren ist für Street View weltweit üblich und erprobt.“ Die seit April 2009 bestehenden Vorab-Meldemöglichkeiten via Mail und auf dem Postwege seien nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt worden. Google kümmere sich selbst darum, dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, ohne dass dies beantragt werden müsse. Das Bundesverbraucherschutzministerium informiert auf seiner Website über Widerspruchsmöglichkeiten. (anw)

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Schulungen für Datenschutzbeauftragte

PrivCom wird auch im zweiten Halbjahr 2010 in Kooperation mit der New Horizons GmbH, Hamburg, Schulungen für Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter oder interessierte Mitarbeiter von Unternehmen durchführen.

Beratung, Schulung und Kontrollen zur Gewährleistung des Datenschutzes gehören zu den Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die über ein entsprechendes Fachwissen verfügen müssen. Dieser dreitägige Lehrgang führt neue und zukünftige Datenschutzbeauftragte in die komplexe Materie des Datenschutzes ein. Er ist aber auch geeignet für Geschäftsführer, IT-Leiter oder interessierte Mitarbeiter aus Unternehmen aller Branchen.

1. Tag: Rechtliche Grundlagen
2. Tag: IT-Sicherheit
3. Tag: Datenschutz im Unternehmensalltag

Termine:

5. – 6. – 7. Juli, jeweils 9 bis 16 Uhr
6. – 7. – 8. September, jeweils 9 bis 16 Uhr
22. – 23. – 24. November, jeweils 9 bis 16 Uhr

Ort: New Horizons, Wandsbeker Königstr. 19-21, 22041 Hamburg

Wir stehen Ihnen für Ihre Anmeldung und Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

PrivCom Datenschutz GmbH
Behringstr. 28a
22765 Hamburg

Telefon: +49.40.48.40.90.10
Telefax: +49.40.48.40.90.11

E-Mail: info(at)privcom.de
http://www.privcom.de

oder

Rechtsanwaltskanzlei Anna Cardillo
Rothenbaumchaussee 71
20148 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 – 413 56 190
Fax: +49 (0) 40 – 413 56 192
Mobile: +49 (0) 175 11 84 663

E-Mail: info@ra-cardillo.de
http://www.ra-cardillo.de

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SehensWerte…

Einige grundlegende Bedenken macht ein Videoclip deutlcih, der bereits vor etwa zwei Jahren entstanden ist – aber nicht viel an Aktualität verloren hat.

Viel Vergnügen!

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Das Erbgut wird zum Datenträger

Die Süddeutsche Zeitung hat in der Wocheendausgabe vom 5. / 6. Juni 2010 eine Reihe sehr lesenswerter Artikel zum Thema Datenschutz verfasst.

Der folgende Artikel trägt den Titel „Das Erbgut wird zum Datenträger“:

Krankenakten im Internet, Erbdgutanalyse per Mausklick: Auch unsere DNS verwandelt sich im Netz zur Information, die sich vermarkten lässt. Bald werden wir über genetischen Datenschutz reden.

Das menschliche Genom enthält nach jüngsten Erkenntnissen 6,3294 Milliarden Nukleotide. Das sind viele Information über einen Menschen. Und auch wenn der Großteil dieser Informationen nur aus Ursuppe und dem unverständlichem Biokauderwelsch der Natur besteht, so kann die Wissenschaft einen beträchtlichen Teil heute schon entschlüsseln.
DNS Erbgut Symbolbild DNS, passt zu 23andme, DNS-Analyse, Google Heath, Internet und Gesundheit. (© iStock)
Es versteht sich also von selbst, dass eine solche Menge an Informationen in einem Wirtschaftssystem, das darauf ausgerichtet ist, Informationen aller Art zu Geld zu machen, auch an unserem Erbgut interessiert ist.
Der Handel mit medizinischen Daten ist nichts Neues. Jede Krankenakte enthält Informationen, die sich zu Geld machen lassen. Weil die Gesundheitsindustrie, also Pharma, Ärzteschaft, Krankenhäuser, Pflegedienste und ihre Personalisierte Medizin - Das rbgut wird zum Datenträger – sueddeutsche.de http://www.sueddeutsche.de/digital/2.220/personalisierte-medizin-das-erbgut-wird-zum-daten…
1 von 4 08.06.2010 01:25
Umfelder, als wachstumsträchtigste Industrie der Zukunft gilt, sind solche Datensätze schon jetzt viel wert.
Gesundheitswesen in der Wolke Kein Wunder also, dass sich der weitsichtige Google-Konzern schon früh um dieses Geschäft bemühte. Google Health heißt die Plattform, die seit zwei Jahren das Gesundheitswesen in die ominöse digitale Wolke des Cloud Computing verlegt. Das hat viele praktische Vorteile. Erkrankt oder verunglückt man beispielsweise außer Reichweite des Hausarztes, kann jeder Arzt weltweit auf die lebenswichtigen Daten zugreifen.
Google Health ist eine Investition in die Zukunft. Man muss sicherlich die Frage klären, ob das Arztgeheimnis denn schon verletzt ist, wenn nicht ein Mensch, sondern ein Algorithmus Einblick in die Krankenakte bekommt, der einem dann entsprechende Pharmawerbung zukommen lässt. Das ist nicht unbedingt nur finsterer Kommerz. Wer akut an einer Krankheit leidet, wird Pharmawerbung nicht nur als aufdringliches Angebot, sondern auch als willkommene Information empfinden.
Der wahre Zukunftsmarkt wird jedoch nicht in der Heilung, sondern in der Vorbeugung von Krankheiten und in der Selbstoptimierung liegen. Da aber kann das Erbgut eine wichtige Rolle spielen. Wer seine Schwächen und genetischen Risiken kennt, der kann Gefahren vermeiden und vorbeugende Maßnahmen einleiten. Das ist auch das wirksamste Verkaufsargument für die ersten erschwinglichen Gentests, die es in den USA schon für ein paar hundert Dollar im Supermarkt zu kaufen gibt.
Eine der erfolgreichsten Firmen ist 23andMe in Kalifornien. Für rund 400 Dollar kann man dort einige Eckdaten seines Genoms analysieren lassen. Das ist keine wirklich umfassende Genomanalyse, doch man bekommt für diesen günstigen Preis einige Hinweise auf die eigene Herkunft und erbliche Risiken. Viel Geld ist mit diesem Service noch nicht zu verdienen.
Der künftige Verdienst steht jedoch in den Nutzerbedingungen der Firma. Demnach kann 23andMe persönliche Daten – und damit sind neben den Kontodaten ausdrücklich die genetischen und phänotypischen Informationen gemeint – für eigene Forschungszwecke nutzen, oder auch um auf Dienste oder Produkte hinzuweisen, die dem Kunden dienlich sein könnten.
Personalisierte Medizin - Das Erbgut wird zum Datenträger – sueddeutsche.de http://www.sueddeutsche.de/digital/2.220/personalisierte-medizin-das-erbgut-wird-zum-daten…
2 von 4 08.06.2010 01:25
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Copyright:
Mitbegründerin der Firma ist übrigens Anne Wojcicki, Ehefrau des Google-Mitbegründers Sergei Brin. Zu den wichtigsten Investoren der Firma gehören Google sowie die Investmentfirma New Enterprise Associates , die sich auf Informatik und Gesundheitswesen spezialisiert hat.
Die Zukunft liegt in der personalisierten Medizin Eine solche genetisch feinjustierte Werbung wird vor allem dann eine Rolle spielen, wenn nicht nur die genetische Analyse, sondern auch die personalisierte Medizin weiter ausgereift sind. Denn in den Augen der Pharmakologie verhalten sich die handelsüblichen Medikamente unserer Zeit im Vergleich zu den personalisierten Präparaten der Zukunft wie die Schrotflinte zum Scharfschützengewehr. Für die Werbeformen von Google gilt dieser Vergleich ja eh schon heute.
Das Erbgut als Datenträger für die Werbung zu etablieren, wird ein Schritt sein, der Debatten auslöst, die weit über den Ärger um Datenschutz bei Facebook oder Google Streetview hinausgehen. Genetische Daten sind die intimsten Informationen, die es über einen Menschen geben kann.
Eine ethische Dimension Das liegt vor allem am deterministischen Kern dieser Informationen. Man kann sich gegen vieles wehren, an seinem Erbgut kann man bisher noch nicht viel verändern. Und weil die Manipulation des Erbgutes bisher noch mit den meisten traditionellen religiösen und humanistischen Weltbildern in Konflikt kommt, ist auch ihrer Analyse mit ethischen Zweifeln belegt.
Genetischer Datenschutz wird zusätzlich zur politischen Ebene noch moralische, ethische und philosophische Dimensionen bekommen. Die Klärung dieser grundlegenden Fragen wird nicht nur unser Bild vom Menschen berühren. Sie wird vor allem hinter den technischen und wissenschaftlichen Fortschritten hinterher hinken.

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Herzlich willkommen!

Ich freue mich sehr, dass Sie Interesse am Thema Datenschutz haben. Mit diesem Forum lade ich Sie ein, Ihre Erfahrungen und Einschätzungen zu diesem sehr aktuellen Thema zu beschreiben.

Haben Sie Interesse daran, nicht nur Beiträge Anderer zu kommentieren, sondern selbst als Autor Beiträge zu verfassen?
Dann schreiben Sie bitte einfach. Ich freue mich schon jetzt auf Ihre Beteiligung!

Bis hoffentlich bald wieder hier!

Ihr

Alexander Kroll

www.alexander-kroll-online.de

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